Das Betriebspraktikum ist für alle Schulformen außer Gymnasien verpflichtend und findet meist in der Jahrgangsstufe 9 statt, es kann aber auch in den anderen Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I durchgeführt werden.

https://www.berlin.de/sen/bildung/besondere_angebote/praktika/

Für Schülerinnen und Schüler der Integrierten Sekundarschulen findet das Betriebspraktikum im Rahmen des Unterrichts im Fach Wirtschaft-Arbeit-Technik statt. Die inhaltlichen Ziele sind im Rahmenlehrplan Wirtschaft-Arbeit-Technik festgelegt. Daher ist die Teilnahme verpflichtend.
Für Schülerinnen und Schüler von Gymnasien ist die Teilnahme freiwillig.

Schülerinnen und Schüler von Sonderschulen können ebenfalls von der Klassenstufe 7 an Betriebspraktika durchführen. Die inhaltlichen Ziele sind im Rahmenplan für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen festgelegt.

Betriebspraktika können nur im Land Berlin oder – sofern die betreuenden Lehrkräfte die Betreuung dort ohne Ersatz von Kosten übernehmen – in den an Berlin angrenzenden Kreisen mit den eingeschlossenen kreisfreien Städten durchgeführt werden.

 

Die Ausführungsvorschriften über Duales Lernen und praxisbezogene Angebote vom 11.01.2012 regeln den rechtlichen Rahmen für alle Praktika und andere Formen des Praxislernens, die in der Berliner Schule für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I durchgeführt werden.

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