FAQs – häufig gestellte Fragen
FAQs (häufig gestellten Fragen) zum Aufnahmeverfahren für den Profilzug Kunst
Wie viele Plätze gibt es für Kunst? Wie viele Kinder bewerben sich?
Es gibt 26 Plätze in der Kunstklasse. In den vergangenen Jahren haben sich mehr Schüler/innen beworben, als es Plätze gab. Die Zahlen schwanken von Jahr zu Jahr.
Werden hier Künstlerinnen und Künstler ausgebildet? / Muss man Kunst als Leistungskurs wählen?
Nein, wir sehen das Neigungsfach Kunst als besondere Form der Förderung der Entwicklung an. Es ist keine Festlegung für die weitere schulische oder berufliche Laufbahn, kann aber in den Klassenstufen 7-10 nicht abgewählt werden.
Mein Kind hat eine große zeichnerische Begabung, hasst aber zu malen. Ist das ein Problem?
Wir fördern besondere Begabungen. Wichtig für die Aufnahme ist die Vielseitigkeit der vorgelegten Techniken, denn im Kunstunterricht werden alle Techniken unterrichtet.
Kann ich auch plastische Arbeiten einreichen?
Plastische Arbeiten können als Original oder abfotografiert gezeigt werden.
Wie groß dürfen die Arbeiten sein?
Eine Größenbeschränkung bei den Arbeiten gibt es nicht.
Zählt eine Serie als eine Arbeit?
Eine deutlich zusammenhängende Serie zählt als eine Arbeit.
Können auch digitale Arbeiten gezeigt werden?
Ja. Dann muss das Abspielgerät aber mitgebracht werden.
Dürfen Arbeiten aus der Grundschule gezeigt werden?
Ja, die gezeigten Arbeiten sollten aber nicht ausschließlich aus der Grundschule kommen. Die Arbeiten sollten nach Qualität und nicht nach Entstehungsort ausgewählt werden.
Wie aktuell müssen die Arbeiten sein?
Die Arbeiten müssen in den letzten zwei Jahren entstanden sein.
Wieviel zählen die Noten der anderen Fächer? Gibt es einen NC?
Für die Aufnahme in den Profilzweig Kunst zählen die Kunstnote (doppelte Wertung) und die Deutschnote (einfach Wertung). Die Durchschnittsnote ist nicht entscheidend.
Werden über den Kunstunterricht in der Grundschule hinausgehende schulische und außerschulische Aktivitäten beim Bewerbungsverfahren mit berücksichtigt?
Ja, die Teilnahme an Kursen in den letzten zwei Jahren fließt mit in die Bewertung ein. Die Kurse müssen dabei von Trägern mit ausdrücklichem künstlerischem Schwerpunkt angeboten worden sein und insgesamt über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten regelmäßig stattgefunden haben (mind. 2. Std. pro Woche), so dass ein zeitlicher Gesamtumfang von mind. 40 Stunden nicht unterschritten wird. Nachweise über außerschulische Erfahrungen ohne Angaben eines Anfangs- und Enddatums und/oder ohne Ausstellungsdatum sowie kurze Wochened- und Ferienkurse können leider nicht berücksichtigt werden.