LRS
Die Sophie-Scholl-Schule ist bemüht, den individuellen Bedürfnissen von Schüler_innen mit Lese-Rechtschreibschwierigkeiten (LRS) durch schulinterne Förderdiagnostik und individuelle Förderung gerecht zu werden. Bei stark ausgeprägter LRS ist auch die Gewährung von Nachteilsausgleich und Notenschutz möglich, um die Chancengleichheit zu gewähren.
Informationen zum Umgang mit Lese-Rechtschreibschwierigkeiten an der Sophie-Scholl-Schule
Förderdiagnostik
An der Sophie-Scholl-Schule werden Schüler_innen, bei denen Lese-Rechtschreibschwierigkeiten diagnostiziert wurden oder bei denen aufgrund ihrer Leistungen der Verdacht auf LRS besteht, zu Beginn des 7. Jahrgangs getestet. Wenn bereits Testergebnisse vorliegen, sollen diese vorab an die LRS-Lehrkräfte übermittelt werden.
Individuelle Förderung
Im 7. und 8. Jahrgang findet ein dreistündiger Förderunterricht für Schüler_innen mit LRS statt. Im Fachunterricht wird auf stark ausgeprägte LRS darüber hinaus Rücksicht genommen, indem individuelle Hilfen festgelegt werden wie zum Beispiel, dass der Umfang von Berichtigungen beschränkt wird oder Checklisten zur Fehlervermeidung angeboten werden.
Über einen individuellen Förderplan werden die Eltern über zusätzlich Übungsmöglichkeiten informiert.
Nachteilsausgleich
Liegen stark ausgeprägte Lese-Rechtschreibschwierigkeiten vor, wird zu Beginn jedes Schuljahres auf einer Förderplankonferenz über einen Nachteilsausgleich beraten, über den im Anschluss die Eltern schriftlich informiert werden. Der Nachteilsausgleich kann aus einer Zeitverlängerung bis zu 25 % in Klassenarbeiten, Tests und Prüfungen bestehen, damit mehr Zeit zum Lesen und Fehlerkorrigieren bleibt, oder anderen didaktischen Hilfestellungen. Die Nutzung eines Rechtschreibprogramms in Kursarbeiten und Klausuren kann ebenfalls bewilligt werden.
Das Anforderungsniveau darf durch den Nachteilsausgleich jedoch nicht verändert werden.
Um einen Nachteilsausgleich schon zu Beginn des 7. Jahrgangs gewähren zu können, wird eine Bescheinigung der Grundschule über bereits stattgefundene Förderung und ggf. Diagnostik benötigt.
Notenschutz
Sind die besondere Förderung und der Nachteilsausgleich nicht ausreichend, um eine Chancengleichheit herzustellen, besteht bei vorliegenden stark ausgeprägte Lese-Rechtschreibschwierigkeiten die Möglichkeit, dass auf Antrag der Erziehungsberechtigten die Rechtschreibnote ausgesetzt wird. Der „Notenschutz“ wird jedoch auf dem Zeugnis vermerkt.
Ein Notenschutz für Leseleistungen ist ab der Sekundarstufe I nicht sinnvoll, da er nur für ungeübtes Vorlesen gewährt werden kann.
Nachteilsausgleich und Notenschutz können bis zum Abitur gewährt werden. Über die Gewährung entscheidet immer die Schulleitung auf Grundlage der Diagnostik und der Bewertung durch die Schulpsychologie (SIBUZ).
Zur Antragsstellung ist nach Beratung mit der Deutschlehrkraft Kontakt zu den LRS-Lehrkräften aufzunehmen.
Zu Beginn des 7. Jahrgangs kann der im 6. Jahrgang gewährte Nachteilsausgleich und ggf. Notenschutz zunächst weiter gewährt werden.
Beratung
Die Deutschlehrkraft ist die Ansprechperson für die Eltern. Bei weiteren Fragen zur LRS-Förderdiagnostik und zum Förderunterricht sowie für die Beantragung von Nachteilsausgleich und Notenschutz sind die LRS-Lehrkräfte Frau Löffler (loe(at)sophie-scholl-schule.eu) und Frau Salzer (salz(at)sophie-scholl-schule.eu) zuständig.
Stand: 01 / 2022