Aktuelles zu Corona
Schutz- und Hygienemaßnahmen an Schulen ab dem 1. April 2022 Nach derzeitigem Stand sind ab dem 1. April lediglich die Basisschutzmaßnahmen gemäß § 28a Absatz 7 des Infektionsschutzgesetzes des Bundes zulässig. Für Schulen bedeutet dies, dass lediglich eine Testpflicht zulässig ist. Die Testpflicht an Berliner Schulen wird daher bis auf Weiteres bestehen bleiben. Ab dem 1. […]